Einmal weil du nicht mitschreiben konntest ; )
1. Kündigungsfrist: allg./gesetzl. Kündigungsfrist beträgt 2 volle Kalendermonate
2. aber: wenn man kündigen will, muss man zuvor mindestens 18 Monate bei der Krankenkasse versichert gewesen sein (Mindestbindungsfrist)
3. Ausnahme: Sie haben ein Sonderkündigungsrecht bei
a) Zusatzbeitrag wird erstmalig erhoben
b) Zusatzbeitrag wird erhöht
c) die Prämie die die Krankenkasse auszahlt wird gesenkt
4. Merke: der Anstieg des einheitlichen Beitragsatzes zum 01.01.2011 von 14,9% auf 15,5% führt zu keinem Sonderkündigungsrecht
5. Die Bindungsfrist wird nicht unterbrochen bei
a) Arbeitgeberwechsel
b) in Fusionsfällen