#1

Wechsel von Krankenversicherungen für Christina

in Politik 06.12.2010 15:08
von tina | 202 Beiträge

Einmal weil du nicht mitschreiben konntest ; )

1. Kündigungsfrist: allg./gesetzl. Kündigungsfrist beträgt 2 volle Kalendermonate

2. aber: wenn man kündigen will, muss man zuvor mindestens 18 Monate bei der Krankenkasse versichert gewesen sein (Mindestbindungsfrist)

3. Ausnahme: Sie haben ein Sonderkündigungsrecht bei
a) Zusatzbeitrag wird erstmalig erhoben
b) Zusatzbeitrag wird erhöht
c) die Prämie die die Krankenkasse auszahlt wird gesenkt

4. Merke: der Anstieg des einheitlichen Beitragsatzes zum 01.01.2011 von 14,9% auf 15,5% führt zu keinem Sonderkündigungsrecht

5. Die Bindungsfrist wird nicht unterbrochen bei
a) Arbeitgeberwechsel
b) in Fusionsfällen

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